Hier finden Sie uns:

DiMa Bau Beratung
Karmeliterstr.5, 53424 Remagen

und in 26506 Norden

Telefon: 02642 9849950

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E-Mail:

m.dinkelbach@dima-bauberatung.de

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Sie erreichen mich auch unter der Rufnummer:

0151 -12852051 -Vielen Dank!

An Hauseigentümer und an die, die gerade ein Objekt kaufen wollen! 

Wir gehen mit Ihnen den "neuen" Weg,

immer mit der Wirtschaftlichkeit im Blick,

immer mit den Fragen: was, macht wann und wo, sowie wie Sinn. 

Welche Technick oder Dämmmaßnahme passt zu Ihnen,

zu Ihrem Objekt? zu Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten,

wo und wieviel sparre ich womit und was wird gefördert! 

 

Müssen Eigentümer nach dem GModG ihr Haus sanieren?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entsteht für Sie als Eigentümer keine pauschale Verpflichtung, einen Altbau vollständig energetisch zu modernisieren. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie ohnehin Arbeiten an bestimmten Gebäudeteilen durchführen. Werden beispielsweise Fenster ausgetauscht, das Dach erneuert oder größere Arbeiten an der Fassade vorgenommen, müssen die betroffenen Bauteile anschließend die jeweils geltenden energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Unabhängig von solchen Sanierungsarbeiten gibt es nur wenige konkrete Nachrüstpflichten. Dazu können die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen gehören. 

Bitte beachten Sie:

Besonderheiten gelten bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie nach einem Eigentümerwechsel: Neue Eigentümer müssen bestehende Nachrüstpflichten gegebenenfalls innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Das GModG bedeutet damit nicht, dass Sie Ihr Gebäude automatisch umfassend sanieren müssen – häufig entstehen energetische Anforderungen erst dann, wenn ohnehin modernisiert wird.

Daher jetzt eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan um höhere Förderungen zu sichern!